Die Ö NORM Z 1259 ist eine nationale Norm und ausschließlich in Österreich gültig, behandelt wie in Deutschland die DGUV Regel 112-191 die orthopädische Anpassung von Berufs- und Sicherheitsschuhen.
Sicherheits- und Berufsschuhe zählen laut Gesetz zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), müssen einer Baumusterprüfung unterzogen und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Jegliche nachträgliche Veränderung z. B. durch orthopädische Einlagen oder Zurichtungen, verlangt eine entsprechende Zertifizierung, um auch weiterhin der Normenkonformität zu entsprechen.
Nach Ö Norm Z 1259 gefertigte Berufs- und Sicherheitsschuhe sind für orthopädische Einlagenversorgung geeignet, entsprechend gekennzeichnete Modelle auch für Veränderung durch orthopädische Zurichtungen.
Für die Zertifizierung nach Ö Norm Z 1259 müssen Berufs- und Sicherheitsschuhe zwingend den Rutschhemmungswert SRC erreichen, ¾ Einlagen dürfen nicht verwendet werden.